18: Vitrine XVII Roter Frontkämpferbund (RFB)
In der Vitrine sind eine RFB-Uniform, Abzeichen, Mitgliedsbücher und eine Schalmei zu sehen. Der Rote
Frontkämpferbund wurde auf Beschluss der KPD im Mai 1924 in Halle als Wehr- und Schutzor-ganisation gegründet, um klassenbewusste
Arbeiter, besonders ehemalige Soldaten, zum Kampf gegen den deutschen Militarismus zu vereinen. Er betrieb antimilitaristische
Propaganda und schützte KPD-Kundgebungen. Er war einheitlich uniformiert und trat oft in militärisch formierten Marschkolonnen
in Erscheinung. Junge Mitglieder gehörten zur Roten Jungfront, der Jugendabteilung des RFB, einem re-lativ eigenständigen
Jugendverband. Die anfangs im RFB entstandenen Frauenabteilungen wurden 1925 zu einer selbständigen proletarischen Frauenorganisation
zusammengeschlossen, dem Roten Frauen- und Mädchenbund. Ernst Thälmann war ab 1925 Vorsitzender des RFB. Der RFB hatte bis zu
über 150.000 Mitglieder, davon war die Mehrzahl parteilos.
Am 6. Mai 1929 wurde der RFB in Hamburg vom sozialdemokratischen Senat verboten. Vorwand dazu war der Berliner
Blutmai gewesen: Der sozialdemokratische Polizeipräsident Karl Zörgiebel hatte ein Demonstrationsverbot vom Dezember 1928 für die
Maikundgebungen 1929 in Berlin aufrechterhalten. Dennoch folgten 200000 Menschen dem Aufruf der KPD. Die Polizei eröffnete das Feuer
auf die De-monstranten, was zu Barrikadenkämpfen in Neukölln und Wedding führte. Bei dem dreitägigen Poli-zeimassaker wurden 31 Menschen
getötet und mehrere hundert verletzt. Der Hamburger Senat über-nahm die Haltung der Berliner Behörden und verbot den für Pfingsten
1929 in Hamburg angesetzten "Internationalen Frontkämpfertag".
Viele Kommunisten und andere revolutionär Gesinnte erlebten Hausdurchsuchungen und andere poli-zeiliche Verfolgungen.
Die kommunistische Presse unterlag des öfteren Verboten. So konnte die „Ham-burger Volkszeitung“ 1928 zwei, 1929 drei, 1930 viereinhalb,
1931 dreizehn und 1932 zweieinhalb Wochen nicht erscheinen. Vor Gericht wurden Kommunisten weitaus härter bestraft als angeklagte Nazis.
Die Erfahrungen mit der Klassenjustiz auch in sozialdemokratisch regierten Landesteilen bestätigten in den Augen vieler Kommunistinnen und
Kommunisten die Vorstellung, dass die sozialdemokratische Führung mit ihrer Politik objektiv die Faschisten unterstützte. Das trug dazu bei,
die von der faschisti-schen Bewegung ausgehende Gefahr zu unterschätzen.
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